Aktuelles und Rückblicke zum Römergrab in Köln-Weiden
19. Juni 2023 | Baufenster 6 – Stein auf Stein … Das Häuschen wird bald fertig sein!
Ganz so weit wie in einem Kinderlied des 19. Jahrhunderts ist es zwar noch nicht. Aber gut zwei Monate nach Baustelleneinrichtung schreitet der Weidener Erweiterungsbau doch erkennbar voran: Die Bodenplatte ist gegossen, die Verschalungen der Pfeiler und Wände, die später einmal das Flachdach tragen sollen, sind gesetzt. Hier und da noch Armiereisen. Die Außenmauern zu […] | mehr
03. Juni 2023 | „Die nasse Grenze Roms“ – 1. Etappe: Bad Breisig – Bonn
Seit Juli 2022 zählt der sog. Niedergermanische Limes, die Nordwestgrenze des Römischen Reiches am Rhein, zum UNESCO-Welterbe. Am 3.6.2023 nahmen zahlreiche Vereinsmitglieder und Gäste die Gelegenheit wahr, unter der überaus fachkundigen und begeisternden Führung des Limes-Beauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen und Schriftführers des Fördervereins Römergrab Weiden, Steve Bödecker M.A., einen ersten Abschnitt dieser „nassen Grenze Roms“ […] | mehr
24. Mai 2023 | Und wieder traf sich die „Familie“ … – Mitgliederversammlung 2023
Mitgliederversammlungen sind nicht beliebt und selten gut besucht. Im Förderverein Römergrab Weiden scheint das anders. Auch am 24. Mai war wieder ein Großteil seiner Mitglieder gekommen, um sich in der gastlichen Atmosphäre des Hotels „Germania“ über die Vereinsarbeit im Geschäftsjahr 2022, die finanzielle Situation des Vereins und den Fortschritt des Erweiterungsbaus zu informieren, sich anschließend […] | mehr
15. Mai 2023 | Baufenster 5 – Nicht immer kommt der Römer …
Glaubt man dem Kabarettisten Jürgen Becker, kommt bei Eingriffen in den Kölner Boden zuerst der Regenwurm, dann aber auch gleich schon der Römer. Das hätte man erst recht im unmittelbaren Umfeld der Weidener Grabkammer glauben und erwarten müssen. Dort aber war es nicht so. Allzu gerne wäre man auf weitere römische Bestattungen gestoßen. Bei den […] | mehr
17. April 2023 | Baufenster 4 – Nichts als Löcher …
Der Erweiterungsbau wird die gesamte Breite des Grundstücks einnehmen. Er kann aber nur auf die Grundstücksgrenzen gesetzt werden – so das unerwartete Ergebnis einer baustatischen Untersuchung bzw. eines Bodengutachtens -, wenn die benachbarten, lediglich schwach gegründeten Gebäude ertüchtigt und bis auf ca. 1,50 m Tiefe mit Beton unterfangen werden. Das geschieht derzeit. Deshalb bestimmen momentan […] | mehr